Opći uvjeti poslovanja

1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die Übersetzungsdienstleistungen aus der kroatischen Sprache in eine Fremdsprache, aus einer Fremdsprache in die kroatische Sprache, Prüflesen und Lektorieren von Texten in der kroatischen Sprache und in einer Fremdsprache sowie alle anderen Dienstleistungen geregelt, welche von der Gesellschaft IMPERATA d.o.o. za prevođenje, usluge i trgovinu, Maceljska 7, 10110 Zagreb (nachfolgend IMPERATA oder Übersetzer) erbracht werden und für welche die Gesellschaft beim Handelsgericht in Zagreb registriert ist.

2. BESTELLUNG, LIEFERUNG UND PREIS DER ÜBERSETZUNGEN
Der Auftraggeber stellt das Dokument für das Übersetzen persönlich, per E-Mail, per Fax oder per Post zu. Nachdem der Übersetzer das Angebot für die gegenständliche Übersetzung kostenlos erstellt, das den Einheitspreis, den Gesamtpreis, eventuellen Nachlass und die Lieferfrist beinhalten wird, und diese dem Auftraggeber übermittelt, bestätigt der Auftraggeber das Angebot in schriftlicher Weise und zwar per E-Mail oder per Fax. Damit gilt es, dass der Auftraggeber die im Angebot spezifizierten Dienstleistungen unwiderruflich bestellt hat.
Die Berechnungsgrundlage für einen schriftlichen Text ist die Normseite, die 1500 Zeichen mit Leerstellen umfasst, für das Dolmetschen ist die Berechnungsgrundlage eine Stunde. Jede angefangene Normseite wird als eine volle Normseite berechnet.Pro Arbeitstag werden bei Übersetzungen aus der kroatischen in eine Fremdsprache 4 Normseiten und bei Übersetzungen aus einer Fremdsprache in die kroatische Sprache 6 Normseiten angenommen. Nach der Anzahl der Normseiten wird die Lieferfrist für die Übersetzung festgelegt, in welcher der Tag der Übergabe des Textes zur Übersetzung und der Tag der Lieferung der Übersetzung, Samstag, Sonntag und staatliche Feiertage der Republik Kroatien nicht einbezogen werden. Bei Eilaufträgen, also bei mehr als 4 bzw. 6 Normseiten pro Tag, wird der Eiltarif berechnet, der den Preis der Übersetzung um 50% oder nach Vereinbarung erhöht. Auf alle Übersetzungen wird die aktuelle Preisliste der Gesellschaft IMPERATA d.o.o. angewendet, bzw., die Preise im Einklang mit dem Vertrag zwischen der Fa. IMPERATA d.o.o. und des Auftraggebers, wenn dieser abgeschlossen ist. IMPERATA behält sich das Recht vor, die Zahlung der Rechnung bei der Übernahme der Übersetzung, bzw. in der Frist, die im Vertrag zwischen IMPERATA und des Auftraggebers angeführt ist, zu fordern. IMPERATA hat auch das Recht, die Zahlung des Vorschusses zu fordern.Die Übersetzung wird dem Auftraggeber in Geschäftsräumen der Fa. IMPERATA, per E-Mail oder per Telefax zugestellt. Sollte der Auftraggeber die Zustellung der Übersetzung per Post oder per Kurierdienst fordern, ist er verpflichtet, damit verbundene Kosten zu tragen. Die Frist für die Lieferung der Übersetzung beginnt ab dem Zeitpunkt der Angebotsannahme zu laufen, es sei denn, dass zwischen IMPERATA und dem Auftraggeber etwas anders vereinbart ist.

3. RECHTE UND PFLICHTEN
IMPERATA bzw. der Übersetzer ist verpflichtet, die gesetzten Fristen zur Fertigung und Lieferung der Übersetzung einzuhalten und die Übersetzung im Einklang mit seinen besten Kenntnissen und Fähigkeiten zu erstellen. Im Verzugsfall ist er verpflichtet, darüber umgehend den Auftraggeber zu benachrichtigen und gegebenenfalls eine Nachfrist zu vereinbaren. Sollte der Auftraggeber die Bestellung kündigen, ist IMPERATA bzw. der Übersetzer berechtigt, die Zahlung der ganzen Übersetzung oder des Teils der Übersetzung, die er zu diesem Zeitpunkt gefertigt hat, zu fordern, und zwar laut der Rechnung, die der Übersetzer ausstellen wird. Der Übersetzer ist berechtigt, den jeweiligen Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Übersetzer sowie den Auftrag des Auftraggebers ohne besondere Begründung zu kündigen. Der Übersetzer ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf Dritte zur Gänze oder teilweise zu übertragen.
Sollte der Auftraggeber bestimmte Terminologiewünsche in der Übersetzung haben, ist er verpflichtet, diese bei der Bestätigung des Auftrags dem Übersetzer mitzuteilen und ihm Materialien und Glossare zur Verfügung zu stellen, um die Folgerichtigkeit bei der Nutzung der Terminologie zu sichern.

4. GEHEIMHALTUNG VON DATEN
IMPERATA verpflichtet sich, sämtliche persönliche Daten, Texte, mündliche und schriftliche Vereinbarungen sowie sonstige Materialien, welche ihr als Übersetzer zwecks Ausführung der vereinbarten Dienstleistung zur Verfügung gestellt wurden, als Geschäftsgeheimnis zu bewahren. Jeder Übersetzer und Mitarbeiter der Gesellschaft IMPERATA ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sämtliche Materialien, die IMPERATA vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden, werden ihm auf Forderung zurückgegeben. Dem Auftraggeber kann auf Wunsch die Vertraulichkeitserklärung übermittelt werden, welche von dem Übersetzer unterschrieben wird, der bei dem gegenständlichen Projekt eingesetzt ist. Wir übernehmen keine Verantwortung für die Offenbarung oder die Nutzung jener Informationen, die einem Dritten oder der Öffentlichkeit bekannt sind oder künftig bekannt werden oder welche nach Anordnung der Behörden offenbart werden müssen.

5. SCHADENERSATZ
Sollten Schadensersatzansprüche gegen IMPERATA, bzw. den Übersetzer bestehen, beschränken sich diese nur auf den Betrag der Rechnung für die erbrachte Dienstleistung, es sei denn, dass etwas anderes vereinbart ist. IMPERATA haftet nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. IMPERATA haftet nicht bei höherer Gewalt, für Folgeschäden und entgangenen Gewinn.

6. NUTZUNGSRECHTE AN ÜBERSETZTE MATERIALIEN
Sämtliche Übersetzungen, Materialien und Dokumentation, welche wir zwecks Ausführung der vereinbarten Dienstleistung gefertigt haben, bleiben bis zur Zahlung sämtlicher Forderungen gegenüber dem Auftraggeber in unserem Eigentum.

7. SALVATORISCHE KLAUSEL
Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.

Zagreb, Dezember 2012

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