Der beeidigte Dolmetscher bestätigt mit seiner Unterschrift und seinem Stempel, dass die von ihm in die Zielsprache gemachte Übersetzung mit der Urschrift in der Ausgangsprache übereinstimmt.
Beglaubigte Übersetzung bedeutet, dass die Übersetzung den Stempel und die Unterschrift eines beeidigten Dolmetschers besitzt, der dadurch bestätigt, dass die Übersetzung mit der Urschrift in der Ausgangssprache übereinstimmt.
Es handelt sich dabei meistens um Übersetzungen, bei welchen keine Beglaubigung benötigt wird, wie z.B. bei Übersetzungen von Web-Seiten, Schreiben, Zeitungsartikeln und bei allem anderen, wofür der Auftraggeber befindet, dass eine Beglaubigung nicht erforderlich ist.
Bei dieser Dolmetschart befindet sich der Dolmetscher in gleichem Raum mit anderen Teilnehmern und auf Grund seiner Aufzeichnungen, die er, wenn nötig, während des Vortrags macht, produziert er den zielsprachlichen Text und zwar in einer gekürzten Fassung und zeitversetzt.
Simultandolmetschen ist für größere Versammlungen bzw. Konferenzen vorgesehen. Der Simultandolmetscher sitzt in einer schallisolierten Dolmetschkabine und hört den Redner über Kopfhörer. Die Verdolmetschung erfolgt fast gleichzeitig (simultan) in die Zielsprache.
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